Parteiisch oder unparteiisch,....das ist hier die Frage

Gerechtigkeit

In Velten gibt es, wie in den meisten deutschen Städten und Gemeinden, eine Schiedsperson. Ihre Aufgabe ist es zivilrechtliche Streitigkeiten bis zu einem bestimmten Streitwert oder privatrechtliche Strafangelegenheiten (z.B. einen Nachbarschaftsstreit) ohne Einschaltung eines Gerichtes beizulegen. Dadurch sollen Justizbehörden entlastet werden.

Die gesetzliche Grundlage dafür ist das „Gesetz für die Schiedsstellen in den Gemeinden“ des Landes Brandenburg. Mehr Informationen für unsere Stadt finden Sie dazu auf der Homepage der Stadt Velten unter der Rubrik „Schiedsstelle“. Die Schiedsperson und ihr Stellvertreter werden alle fünf Jahre gewählt. In unserer Stadt sind derzeit Herr Christian Halamoda Schiedsperson und Herr Florian Reich als stellvertretende Schiedsperson tätig. Beide wurden in der SVV am 18.6.2020 einstimmig gewählt und ernannt. Danach beruft der Direktor des zuständigen Amtsgerichts die Schiedsperson in ihr Amt und verpflichtet sie „ihre Aufgaben gewissenhaft und unpartiisch zu erfüllen“ (§ 6 SchG).

Am 11.3.2021 wurde nun von Herrn Florian Reich über das Portal „openpetition“ eine Petition für den Erhalt des Velten-Journals gestartet. Der Druck des Velten-Journals wurde nach einem demokratisch gefassten Beschluss der SVV am 10.12.2020 eingestellt. Hintergrund war die nicht neutrale Berichterstattung sowie die über die letzten Jahre gestiegenen Kosten dafür. Seitdem erhalten die Veltener Haushalte nur noch das Amtsblatt ohne Journal. Darin werden alle Beschlüsse der SVV und auch andere wichtige Mitteilungen der Stadt veröffentlicht. Ausführlich berichtet wurde hierüber in der PVP Ausgabe 27. Herr Reich möchte nun mit seiner Petition erreichen, dass das Velten-Journal weiter erscheint. Es stellt sich die folgende Frage:

Ist es mit der Verpflichtung, die er zur Berufung der stellvertretenden Schiedsperson eingegangen ist, unparteiisch zu handeln, vereinbar? Meiner Ansicht nach nicht. Schiedspersonen sollen vermitteln und nicht Partei ergreifen. In diesem Fall wurde eindeutig für die Fraktionen (SPD,Linke,FDP), die gegen die Einstellung des Velten-Journals gestimmt haben, Partei ergriffen. Die Unparteilichkeit von Schiedspersonen muss auch für übergeordnete Konflikte einer Stadt oder Gemeinde gelten. Ansonsten macht sich derjenige unglaubwürdig. Wie denken Sie darüber?

geschrieben von
Gabriele Schade

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