Bei der Wahl am 12. Oktober 2025 gibt es mehrere Punkte, die Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit wecken. Nach dem Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz ist der Wahlausschuss verpflichtet, alle Unterlagen zu prüfen, wenn solche Zweifel bestehen. Diese Prüfung wurde, trotz dessen, dass sie bereits im Wahlausschuss gefordert wurde, bisher verwehrt, obwohl sie gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die wichtigsten Ungereimtheiten:
- Verweigerte Einsicht in Wahlunterlagen
- In der Sitzung des Wahlausschusses am 14.10.2025 wurde zunächst zugesagt, dass Unterlagen (z. B. ungenutzte Stimmzettel) später geprüft werden können.
- Nach der Sitzung wurde diese Zusage zurückgenommen. Mitglieder des Wahlausschusses wurden damit in die Irre geführt, bevor sie das Protokoll unterschrieben.
- Keine Transparenz bei Stimmzetteln
- Laut Wahlleiterin wurden 10.000 Stimmzettel bestellt, 5.286 ausgegeben.
- Es sollen noch ca. 4.650 Stimmzettel vorhanden sein – die Zahlen passen nicht zusammen. Die Erklärung („Musterstimmzettel und Ersatz bei Verschreiben“) ist nicht schlüssig.
- Auffällige Briefwahlergebnisse
- Bei der Urnenwahl lag Marcel Siegert mit 54 % vorne.
- Bei der Briefwahl dagegen nur 39 %, während die Gegenkandidatin 61 % erreichte.
- Diese extremen Unterschiede sind nicht üblich und betreffen vor allem Bezirke mit Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
- Verdacht: Beeinflussung oder Missbrauch von Briefwahlunterlagen.
- Unklare Handhabung der Wahlbriefe und Urnen
- Wahlbriefe wurden noch am Wahltag eingeworfen, aber die Wahlleiterin kann den Eingang nicht bestätigen.
- Keine Angaben zur Lagerung und Sicherung der Wahlurnen – Zutritt durch Dritte war möglich.
- Keine Protokolle über die Entnahme von Wahlbriefen aus Briefkästen.
- Verhinderung der Nachprüfung
- Der Wahlausschuss durfte keine weiteren Unterlagen prüfen.
- Stattdessen wurde auf einen Wahleinspruch verwiesen – das widerspricht dem Gesetz.
Warum ist eine Prüfung zwingend notwendig?
- Die Wahlleitung hat widersprüchliche Angaben gemacht und Transparenz verweigert.
- Die Briefwahlergebnisse weichen stark von der Lebenserfahrung ab.
- Es gibt konkrete Hinweise auf mögliche Manipulationen:
- Einflussnahme auf Wähler in Pflegeheimen
- Missbrauch von Hilfspersonen
- Unklarheiten bei Stimmzettelzahlen und Wahlbriefen
Die beiden Kandidaten trennten nur 146 Stimmen – schon wenige Unregelmäßigkeiten könnten das Ergebnis verändern.
Eine Prüfung ist daher geeignet und erforderlich, um das Vertrauen der Bürger in die Wahl wiederherzustellen.
Da die jetzige Wahlleitung den Mitgliedern des Wahlausschusses eine Prüfung von Unterlagen zusagte – nun aber verhindert, erschüttert unser Vertrauen. Deshalb ist eine Neubesetzung der Wahlleitung unausweichlich.
Demokratie bedeutet auch, die Rechtsstaatlichkeit in unserem Land zu akzeptieren. Alle unsere folgenden Anträge fußen auf die Vorgaben der Brandenburgischen Kommunalverfassung, dem brandenburgischen Wahlgesetz und der brandenburgische Kommunalwahlordnung. Daran halten wir uns.
Die derzeitige Berichterstattung der lokalen Presse und die Stellungnahmen der SPD Velten gleichen einer Hetzkampgange – sie vernachlässig nicht nur Argumente, sondern defamiert persönlich und verbreitet Unwahrheiten.
Die Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung agiert nicht neutral – wie an den jüngsten Social-Media-Posts deutlich wird: So werden erstmalig Tagesordnungspunkte der hiesigen Sitzung nicht nur in den Fokus gelegt, sondern auch vorsätzlich falsch wiedergegeben.
Soweit die Stadtverwaltung und die SPD-Linke-Giese-Fraktion, die vermeintlich parteilose Kandidatin im Wahlkampf aktiv unterstützte, in den Vordergrund stellen, dass die Wahl ordnungsgemäß verlaufen sei, umso unverständlicher ist es, eine öffentliche Wahlprüfung zu verhindern.
Wenn allen daran gelegen ist, die Demokratie und das Vertrauen in die freien Wahlen zu stärken, dann steht einer öffentlichen Wahlprüfung nichts entgegen.
Wir werden jedes Wahlergebnis akzeptieren, wenn wir davon überzeugt sind, dass es ordnungsgemäß zustande gekommen ist.