Wegfall von Fördermitteln?

Wegfall von Fördermitteln?

Am 27. Februar fand im Kommunikationszentrum eine strategische Gesamtberatung zwischen den Vertretern des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, des Landesamtes für Bauen und Verkehr auf der Seite der Fördermittelgeber und der Stadt Velten statt. Solche Veranstaltungen werden regelmäßig als ein Verfahrensinstrument der Städtebauförderrichtlinie durchgeführt. Neben Vertretern der Stadtverwaltung unter Führung der Bürgermeisterin waren auch Vertreter der Fraktionen SPD, CDU, AfD, Die Linke und Pro Velten anwesend.
 
Im Vorfeld der Sitzung sind der Stadt bereits eine Vielzahl von Fragen übermittelt worden. So war den Vertretern des Landes beispielsweise nicht klar, worauf die deutlich angehobene Bevölkerungsentwicklungsprognose von bis zu 17.435 Einwohner*innen im Jahr 2035 basiert. Zeitgleich wollte man wissen, ob dies Auswirkungen auf den Bedarf an sogenannten Wohnfolgeeinrichtungen (KiTa, Schulen) hat.
 
Zunahme auf bis zu 17.435 Einwohner*innen im Jahr 2035
 
Die Bürgermeisterin wies eingangs darauf hin, dass aufgrund des erst vor kurzem beschlossenen Moratoriums zur Begrenzung der Aufstellung von Bebauungsplänen mit mehr als 50 Wohneinheiten noch nicht klar ist, wie die Stadtverwaltung vorgehen will. Im Vorfeld plante man bei starkem Wachstum bis zu 3.121 zusätzliche Wohnungen. Allein im Bereich der Nauener Straße sei es möglich, bis zu 1.100 neue Wohnungen zu bauen. Zur besseren Vorstellung: Dies entspricht ungefähr dem Volumen von Velten-Süd. Auffällig hierbei ist, dass man in dem, in 2018 beschlossenen Konzept, noch von 786 Wohnungen ausgegangen war. Die aus unserer Sicht sehr berechtigte Frage nach Daten der KiTa- und Schulbedarfsplanung im Abgleich zwischen dem jetzigen und dem Stand der jeweiligen Wachstumsprognosen musste Fachbereichsleiter Berthold Zenner schuldig bleiben. Er versprach die Zahlen nachzureichen.
 
In einzelnen Tagesordnungspunkten widmete man sich den unterschiedlichen Förderprogrammen. Im Bereich des Programms Aktive Stadtzentren (ASZ) ging es unter anderem um das Brennthema in Velten: Kann allein ein Vollsortimenter oder auch die von Pro Velten anvisierte Markthalle als Frequenzbringer dienen? Irritiert waren die Vertreter allein wegen der Fragestellung: Seit Jahren forciere Velten den Vollsortimenter als Frequenzbringer. Wenn man dieses Ziel nun verändern will, so kommt es vor allem darauf an, dies plausibel darzulegen und das Land dann davon zu überzeugen, dass auch eine Markthalle eine schlüssige Maßnahme sein kann. Dazu bedarf es einer Fortschreibung vorhandener Konzepte, wie beispielsweise des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. Grundsätzlich aber stellten die Vertreter klar: Die Stadt sei in der Verantwortung, sie kann frei entscheiden, was sie plant. Sie muss dieses dann – wenn man weiter Fördermittel erhalten will – plausibel und nachvollziehbar darlegen. Das Land könne zum jetzigen Zeitpunkt nichts ablehnen, was noch gar nicht untersucht wurde.
 
Zurückzahlung von Fördermitteln?
 
Auch stellte sich die Frage, ob möglicherweise Fördermittel zurückzuzahlen seien, wenn keines der Projekte – also weder Supermarkt noch Markthalle – umgesetzt würde. Hierbei konnte das Land beruhigen: Alle bis dato geförderte Maßnahmen hatten ja einen Sinn. Soweit diese Maßnahmen erhalten bleiben ist die Gefahr sehr gering, dass Gelder zurückgezahlt werden müssen. „Die Stadt bestimmt, wo es lang geht. Wenn es eine plausible Grundlage gibt, bleibe es auch nach Überzeugung des Fördermittelgebers bei der Förderung.“, unterstrich Andreas Pfaff (Abteilungsleiter Städtebau vom Landesamt für Bauen und Verkehr) nochmals. „Solange aber das Ziel nicht klar ist, gibt es auch kein weiteres Geld.“, so die Referatsleiterin im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Rita Werneke.
 
Marcel Siegert (Pro Velten) ließ sich die Gelegenheit nicht entgehen, um den Anwesenden kurz die Problemlagen, die man mit dem Neubau eines Supermarktes sieht, zu verdeutlichen. Weiter klärte er auf, dass sowohl die Ergebnisse des entsprechenden Bebauungsplanes abzuwarten seien sowie auch eine gutachterliche Untersuchung zum Betrieb einer Markthalle. „Es soll abgewogen werden, welches Konzept das nachhaltigste ist“, so Siegert. Niemand will das Ziel der Innenstadtbelebung in Frage stellen.
 
So scheint klar: Velten muss sich entscheiden, welchen Weg es gehen will, um damit ein langes Streitthema endlich beizulegen. Hierfür ist aber die objektive und ergebnisoffene Erarbeitung des Gutachtens zum Betrieb einer Markthalle in den bestehenden Ladenflächen unumgänglich, um die nötige Akzeptanz des Gutachtens zu erreichen.
 
Bei der Frage der Aufnahme in das Förderprogramm Stadtumbau III wurde es dann ein wenig hitzig. So vermochten die Landesvertreter nicht nachzuvollziehen, warum die vorgelegte Stadtumbaustrategie nun einen völlig erweiterten Sachstand umschreibe, als es damals mit dem Land abgestimmt war. Rita Werneke forcierte nochmal die Ziele des Förderprogramms. Die Förderung diene nicht dazu, private Grundstückseigentümer zu entlasten oder Maßnahmen zu unterstützen, die auch ohne Förderung umsetzbar wären. Dabei spielte sie auf die Flächen an der Nauener Straße an: Die Nachfrage nach Bauland ist so groß und die Flächen zum Großteil in privatem Eigentum, so dass nicht ersichtlich ist, was Förderungszweck sein soll. Die Fläche werde sich entwickeln. Die Aufgabe der Stadt sei nur zu regeln, wie. Die entsprechenden Voruntersuchungen hingehen seien förderbar.
 
Detailliert ging es dann noch um den Bereich Rosa-Luxemburg-Straße / Bahnstraße oder aber auch die Flächen der ehemaligen Glasrecyclinganlage, die zu einem Gewerbegebiet entwickelt werden sollen.  Auch verwiesen die Landesvertreter darauf, dass Velten zum Ende des Jahres 2020 aus dem Förderprogramm „Soziale Stadt“ ausscheiden werde. Velten ist seit 2001 über das Programm gefördert worden. Auch musste man die Hoffnung zerstören, dass die Mehrkosten für die Skateranlage in Velten Süd (die Kosten hatten sich mehr als verdoppelt) aus dem Programm finanziert werden könnten. Rita Werneke versprach aber zu prüfen, ob Mittel aus Programmsteuerungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden können. Um Mittel aus dem Förderprogramm Stadtumlandwettbewerb für den Umbau der Löwenzahngrundschule zu bekommen muss sich Velten beeilen: Antragstermin ist der 31.03.2020 – das Ministerium für Jugend, Bildung und Sport wartet noch auf die Veltener Zuarbeit.
 
Zusammenfassend kann man aus Veltener Sicht für den Termin zur strategischen Gesamtberatung sehr dankbar sein: Es gab viele wertvolle Hinweise und für die Veltener Stadtverordneten doch einige interessante Informationen, über deren Kenntnisnahme man sich schon früher gefreut hätte. Eines ist klar: Die Akzeptanz der Stadtverordneten in das Vorgehen der Verwaltung wird nur zunehmen, wenn diese bereits frühzeitig in Prozesse miteingebunden werden.
 
Und wir halten daran fest: Vor der Zustimmung zu massiven Wohnungsbaumaßnahmen sind einige Untersuchungen und Betrachtungen notwendig. So wäre es auch wünschenswert, wenn sich die Investoren mit ihren Ideen auch den Stadtverordneten in dem entsprechenden Fachausschuss vorstellen würden: Mit Ausnahme der Verwaltung weiß wohl niemand, was Helma Wohnungsbau GmbH, Joanes Stiftung und andere an der Nauener Straße vorhaben. Pro Velten wird sich weiter für eine behutsame Stadtentwicklung einsetzen. Die Begrenzung auf 50 Wohnungen je Bauvorhaben zum jetzigen Zeitpunkt war richtig – zum Vergleich: Projekte, wie dies am Storchennest, sind auch nach wie vor umsetzbar. Und ein Moratorium ist keine Dauerlösung, sondern nur ein temporäres Mittel.
 
Daher werden wir uns schnell dafür einsetzen, die Fragestellungen der verkehrlichen und sozialen Infrastruktur zu betrachten. Dies soll einhergehen mit einem Bürgerbeteiligungsverfahren, in welchem ermittelt wird, wie stark Velten wachsen soll.

geschrieben von
Marcel Siegert

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