Müllablagerung ist kein Kavaliersdelikt

Müll im Wald

In der letzten Zeit nimmt die illegale Müllablagerung in unseren Wäldern enorm zu. Generell scheint aber nicht jedem klar zu sein, dass auch Gartenabfälle oder der Inhalt aus Blumenkästen nicht am Wegesrand entsorgt werden dürfen. Man stelle sich vor, jeder würde seinen Rasenschnitt im Luchwiesenweg oder anderswo entsorgen.

Als Reaktion hat das Land Brandenburg die Bußgelder drastisch erhöht: Wird jemand dabei ertappt, pflanzliche Abfälle, Haus- oder Sperrmüll zu entsorgen, kann das Bußgeld schnell 500 € betragen. Die Entsorgung eines Altreifens kann mit 200 € sanktioniert werden, für das Abstellen von Elektrogeräten können künftig bis zu 8.000 € Bußgeld festgesetzt werden.

Illegale Müllentsorgung ist nicht zu tolerieren! Es gibt genügend Annahmestellen, auch für pflanzliche Abfälle, bei denen man kostengünstig entsorgen kann. Die Nutzung unserer Wälder und Wege als Müllablagefläche kann wesentlich teurer werden.

Hinweise auf Ablagestellen und zu möglichen Verursachern nimmt der Landkreis Oberhavel gern entgegen. Kontaktdaten, Lageplan und möglichst Fotos können an  umwelt@oberhavel.de oder per Post an Landkreis Oberhavel, Fachdienst Umweltschutz und Abfallbeseitigung, Adolf-Dechert-Str.1 in 16515 Oranienburg gesendet werden.

geschrieben von
Marcel Siegert

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