Pro Velten hat sich von Beginn an für mehr städtische Öffentlichkeitsarbeit stark gemacht, daher lehnen wir das Velten Journal per se nicht ab. Leider ist die Bürgermeisterin aber nicht in der Lage, dieses neutral zu gestalten, sondern nutzt es für ihre politischen Ziele.
Es gab von unserer Seite mehrmals und über Jahre hinweg Kritik an dem Inhalt des Journals. Schlussendlich hat die städtische Berichterstattung neutral und wertfrei zu erfolgen. Dies war in vielen Teilen nicht der Fall, einen Verweis auf die städtische Berichterstattung gerade vor (Bürgermeister)Wahlen möchten wir uns sparen.
Persönlich haben wir die Bürgermeisterin im Rahmen einer Ausschusssitzung anhand einiger Fallbeispiele gefragt, ob sie diese im Nachgang als neutral, objektiv und wertfrei einschätzen würde, kurzum, ob sie wieder so verfahren will. Sie konnte für sich keinen Mangel erkennen und würde demnach – auch vor Wahlen – wieder so handeln. Andernfalls – so der Tenor auch von SPD und Die Linke gestern Abend in der SVV – könne man ja ein Gericht um Klärung bemühen.
Hierbei möchten wir auf ein Urteil des BGH vom 20.12.2018 im Auszug verweisen:
Im Urteil heißt es unter anderem: „dass sich die Gemeinde in ihren Publikationen wertender oder meinungsbildender Elemente enthält und sich auf Sachinformationen beschränkt.“
Und genau dies gelang der Bürgermeisterin nicht. Es fehlte ihr leider jegliche Einsicht, hieran etwas zu ändern. Daher war der Antrag die traurige, aber logische Konsequenz.
Inhalte des Redaktionsstatutes, wie zum Beispiel, dass den Fraktionen 3 Monate vor jeder Art von Wahlen (auch Europa-, Bundes- oder Landtagswahlen) Inhalte untersagt werden, während Frau Hübner weiterhin mehrfach mit ihren Erfolgsmeldungen abgebildet werden kann. Das trug dann wohl dazu bei, dass die Mehrheit unserem Antrag folgen konnte. Zusätzlich mehrten sich die Meinungen, dass das Journal zur Selbstdarstellung der Verwaltungschefin dient. Wir finden dies insgesamt sehr bedauerlich und wünschen uns, dass der Beschluss zu einer Einsicht führt. Im Rahmen der weiteren Öffentlichkeitsarbeit bleibt abzuwarten, ob das der Fall ist.
Im Übrigen sollte der Antrag nicht ganz überrascht haben: Es war das dritte Mal, dass wir ihn gestellt hatten. Er fiel bereits in einer vorhergehenden SVV knapp durch und wurde auch in einer Hauptausschusssitzung mit einem Patt abgelehnt. Die Mühe nach der Suche eines Übereinkommens machte sich leider niemand.