Ehrenamt stärken

Jäger

Jagdhunde von Berufsjägern sind nicht hundesteuerpflichtig. Ehrenamtlich tätige Jäger hingegen (sogenannte Jagdausübungsberechtigte) müssen für ihre Jagdhunde Hundesteuern entrichten. Vor 5 Jahren beantragten wir, dass auch in Velten Jagdhunde von ehrenamtlich tätigen Jagdausübungsberechtigten von der Hundesteuerpflicht befreit werden, doch unser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. In der am 08.10.2020 stattfindenden
Stadtverordnetenversammlung (SVV) stehen beabsichtigte Änderungen in der Hundesteuersatzung zur Debatte. Auch diesmal sollen die Jagdgebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigten weiterhin der Steuerpflicht unterliegen. Pro Velten vertritt die Meinung, dass ein „brauchbarer Jagdhund“ (anspruchsvolle Prüfung wurde erfolgreich absolviert) eines Jagdausübungsberechtigten als Arbeitshund die gleiche steuerliche Behandlung verdient, wie die speziell für Such- und Rettungsarbeiten ausgebildeten Hunde. Die Steuerbefreiung für Jagdgebrauchshunde von ehrenamtlich tätigen Jagdausübungsberechtigten stellt eine Anerkennung der Leistung, die dem Natur und Tierschutz und damit dem Wohle der Allgemeinheit zu Gute kommt, dar. Pro Velten wird am 08.10.2020 einen entsprechenden Beschlussantrag einreichen.

geschrieben von
Helga Siegert

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