Gericht weist Klage gegen Pro Velten ab

Gericht weist Klage  gegen Pro Velten ab

„Die vorangegangene Klageerhebung (...) der Beklagten erscheint weder mutwillig noch ohne vernünftigen Grund“ so die Potsdamer Verwaltungsrichter, welche die Klage der Stadt Velten gegen Pro Velten bereits am 14. Februar 2019 abwiesen. Das Urteil liegt seit dieser Woche vor. Damit ist klar: Pro Velten muss keine Gerichtskosten zurückzahlen. Die finanzielle Einschüchterungstaktik der jetzigen Zählgemeinschaft schlug fehl: „Es darf nicht zu der Situation kommen, dass Teile von Gemeindeorganen ihre Rechte aus Bedenken vor finanziellen Folgen nicht geltend machen.“, heißt es unter anderem in dem Urteil.

Zur Vorgeschichte

Als Pro Velten sahen wir uns im Dezember 2014 nicht in der Lage, über den städtischen Haushalt für das kommende Jahr zu entscheiden, da uns die Wirtschaftspläne der städtischen Gesellschaften nicht zur Verfügung standen. Diese wurden erst wenige Stunden vor der Sitzung in einer überdimensionierten E-Mail zugestellt. Um rechtswirksam feststellen zu lassen, ob das Fehlen von Unterlagen hingenommen werden muss, bemühten wir letztendlich das Verwaltungsgericht Potsdam. Übrigens liegen seit diesem Zeitpunkt alle wichtigen Unterlagen der Einladung zur Stadtverordnetenversammlung bei.

Nach intensiver Auseinandersetzung mit unserer Fragestellung traf das Verwaltungsgericht im März 2016 die Entscheidung. Es stellte fest, dass wir als einzelne Stadtverordnete keinen Anspruch auf ausschließlich rechtlich einwandfreie und vollständige Unterlagen haben und dass die Stadtverordnetenversammlung nur gesetzmäßige Beschlüsse fasst. Das bedeutet im Klartext, dass die Stadtverordnetenversammlung alles Mögliche beschließen kann, die Mehrheit entscheidet. Eine Überprüfung, ob die Beschlüsse gegen Gesetze verstoßen, kann nur die Bürgermeisterin oder die Aufsichtsbehörde vornehmen. (vgl. Urteil des VerwG Potsdam VG 1K 31/15 vom 03. März 2016)

Am 15. Juni 2016 wandte sich der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD/FWO-Fraktion Andreas Noack (SPD) an die Bürgermeisterin Ines Hübner (SPD) mit der Fragestellung, ob die entstandenen Kosten von Pro Velten zurückgefordert werden können. Die Bürgermeisterin beauftragte daraufhin eine rechtliche Stellungnahme ausgerechnet von den Rechtsanwälten, welche die Stadt im vorherigen Klageverfahren vertraten. Bereits zwei Tage später lag das Ergebnis vor: „Dass die Kläger damit trotz der eindeutigen Aussage der Kommunalaufsicht Klage erhoben haben (…) verstößt gegen das Gebot einer sparsamen Haushaltsführung. (…) Soweit die Stadt Velten bereits Kosten erstattet hat, sind diese zurückzufordern.“ Diese 450 € teure Stellungnahme der Rechtsanwälte war dann auch Grundlage für einen Beschluss, den die Stadtverordneten von SPD/FWO, CDU und Die LINKE wenig später fassten: „Die Bürgermeisterin wird aufgefordert, den Betrag in Höhe von 8.392,57 (…) zurückzufordern.“ Trotz dessen, dass sich das Gerichtsverfahren ausschließlich mit kommunalrechtlichen Fragestellungen beschäftige, beschloss die spätere Zählgemeinschaft also, dass Pro Velten über 8.000 € an die Stadt zahlen soll.Gegebenenfalls hätten die Pro-Velten-Stadtverordneten persönlich zahlen müssen.

Die Stadtverwaltung stellte Pro Velten später 5.500 € in Rechnung und drohte die Zwangsvollstreckung an. Im Dezember 2016 reichte die Stadt Velten Klage gegen Pro Velten vor dem Verwaltungsgericht Potsdam ein. Über zwei Jahre sollte es dauern, bis das Verwaltungsgericht eine Entscheidung fällt:

Urteil nach über zwei Jahren

„Es kann bei der Einschätzung der Mutwilligkeit oder des „vernünftigen Grundes" nicht darauf ankommen, ob man sich einer bestimmten Rechtsauffassung anschließt oder die Einschätzung einer Aufsichtsbehörde hinnimmt. (…) Es darf nicht zu der Situation kommen, dass Teile von Gemeindeorganen ihre Rechte aus Bedenken vor finanziellen Folgen nicht geltend machen.“, so die Potsdamer Verwaltungsrichter in ihrer Urteilsbegründung. Damit unterstreicht das Verwaltungsgericht deutlich, dass die damalige Klage nicht grundlos erfolgte: „Vielmehr müssen substantiierte Bedenken und rechtlich diskutable Positionen ausgetauscht werden, auch wenn die Erfolgsaussichten gegebenenfalls gering sind.“

Damit stellt das Gericht grundlegend klar: Die damalige Klage war weder grundlos noch mutwillig: „Es ist nicht ersichtlich (…) welche Möglichkeiten die Beklagte [Pro Velten Anm. d. Red.]) noch gehabt hätte.“

geschrieben von
Marcel Siegert

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