Der Sinn städtischer Öffentlichkeitsarbeit

Pressemeldung

„Staatliche Öffentlichkeitsarbeit ist nicht nur zulässig, sondern notwendig, um den Grundkonsens im demokratischen Gemeinwesen lebendig zu erhalten.“ So der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 20.12.2018. Allerdings beschäftige sich das Gericht auch mit der Frage, wie dies zu geschehen hat: „Darunter fällt namentlich die Darlegung und Erläuterung der Politik hinsichtlich getroffener Maßnahmen und künftiger Vorhaben angesichts bestehender oder sich abzeichnender Probleme sowie die sachgerechte, objektiv gehaltene Information über den Bürger unmittelbar betreffende Fragen und wichtige Vorgänge (…)“. Im Urteil heißt es weiter: „dass sich die Gemeinde in ihren Publikationen wertender oder meinungsbildender Elemente enthält und sich auf Sachinformationen beschränkt.“

Einige bei weitem nicht abschließende Formulierungen verdeutlichen, dass das Velten Journal den Anforderungen nicht gerecht wurde, weil es gerade wertende oder meinungsbildende Elemente enthält: „Die konservative bis rechte Mehrheit stimmte geschlossen dagegen.“ – „(…) wurde von der Mehrheit aus konservativen bis rechten Parteien und Bündnissen im Parlament nicht gewünscht und ebenfalls abgelehnt.“ (Ausgabe 04-2020, S. 12.) Ohne Beschlusslage wird ebenfalls suggeriert, dass bestimmte Vorhaben bereits feststehen: „Löwenzahn-Grundschule: Mehr Platz für optimales Lernen“. (Ausgabe 04-2020, S.15) Im Artikel wird nicht mal erwähnt, dass die Stadtverordnetenversammlung darüber zu befinden hat, dass dies also schon eine Sachinformation ist, darf bezweifelt werden.

Zusätzlich muss man festhalten, dass die Stadtverordnetenversammlung zu keinem Zeitpunkt die Herausgabe eines städtischen Informationsblattes über das Amtsblatt hinaus legitimiert hat. Die Bürgermeisterin hat nun ein Redaktionsstatut für das Velten-Journal vorgelegt, womit sie einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nachkommt. Hierin schlägt sie unter anderem vor, dass die im Stadtparlament vertretenden Fraktionen drei Monate vor jeglichen Wahlen keine Beiträge veröffentlichen dürfen. Dies soll die Chancengleichheit und das Neutralitätsgebot gewährleisten. Schade nur, dass die Bürgermeisterin diesem Anspruch selbst zu keinem Zeitpunkt gerecht wurde: Regelmäßig posierte sie auch direkt vor Wahlen mit ihren vermeintlichen Erfolgen auf fast jeder Seite. Man gewinnt den Eindruck, sie nutzt das Journal für ihre eigenen politischen Ziele – dies darf nicht Zweck des Journals sein.

geschrieben von
Marcel Siegert

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